Immobilien

Der Kauf eines Grundstücks oder einer Eigentumswohnung ist zumeist von großer wirtschaftlicher Bedeutung.

Daher haben sowohl Käufer als auch Verkäufer ein besonderes Interesse an einer sorgfältigen Formulierung und zuverlässigen Abwicklung des Vertrages. Wir begleiten Verkäufer und Käufer durch den Vertrag und seine Abwicklung und greifen dabei auf bewährte Vertragsklauseln zurück, die wir ständig neuen Gesetzen und den Entwicklungen der Rechtsregelung, natürlich aber auch den Gegebenheiten des konkreten Einzelfalls anpassen.

Besonderheiten gelten beim Kauf vom Bauträger. Der Bauträger verkauft dem Käufer nicht nur ein Grundstück, sondern verpflichtet sich darüber hinaus, auf dem Grundstück ein bestimmtes Gebäude zu errichten. Grundstücke und Eigentumswohnungen können auch verschenkt werden. Nicht zuletzt aus erbschaftssteuerlichen Gründen wollen Eltern ihren Kindern häufig bereits zu Lebzeiten Vermögenswerte unentgeltlich im Wege der vorweggenommenen Erbfolge zukommen lassen. Die Gestaltung solcher Übertragungsverträge gehört ebenfalls zum klassischen Repertoire des Notars.

Bei Kaufverträgen kann der Käufer den Kaufpreis zumeist nur mit Hilfe eines Kredites bezahlen. Hierfür schließt er mit einer Bank oder Sparkasse einen gesonderten Darlehensvertrag ab. Zusätzlich verlangt die Bank in der Regel eine dingliche Sicherheit in der Form einer Grundschuld oder Hypothek. Auch hierbei sind wir Ihnen gerne behilflich und stehen Ihnen als Berater zur Verfügung.

Sie möchten den Entwurf eines Kaufvertrages über eine Immobilie (Haus, Wohnung, Grundstück, Erbbaurecht etc.) bei uns in Auftrag geben?
Um Ihnen die Mitteilung der erforderlichen Informationen möglichst einfach zu machen, können Sie gerne unseren Erfassungsbogen nutzen und uns diesen ausgefüllt zukommen lassen. Bei Rückfragen oder für die Vereinbarung eines Beratungsgesprächs stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.

Download Kaufvertragserfassungsbogen