
Geschichte
Die Geschichte des Notariats geht bis in das Jahr 1920 zurück. Es ist das älteste Notariat in Solingen.
Mit Wirkung zum 24. Juli 1920 wurde Reinhard Rathscheck zum Notar in Solingen ernannt. Er übte sein Amt bis 1952 aus. Als Amtsnachfolger wurde im selben Jahr Notar Eugen Laux bestellt, der bis Ende 1955 im Amt war. Ab 1956 war Rolf Rudolf Langenbruch für zwanzig Jahre als Notar in Solingen tätig. Zum 1. Mai 1976 wurde Dr. Rolf Petzoldt sein Amtsnachfolger. Dr. Petzoldt übte sein Amt bis zu seinem Tode im September 1996 aus. Claus Ulbrich übernahm dessen Amtsgeschäfte im September 1996 zunächst als Notariatsverwalter und wurde am 19. Dezember 1996 zum Notar in Solingen ernannt. Seine Amtsnachfolgerin Dr. Laura Maibaum ist seit dem 1. April 2026 als Notarin in Solingen tätig.
Dr. Karl-Otto Haarhaus baute Anfang 1961 eine neue Notarstelle in Solingen auf und führte das Amt für 35 Jahre. Nach seinem altersbedingten Ausscheiden übernahm Wolfram Manstein zum 1. Dezember 1996 dessen Amtsstelle. Dieser übte sein Amt bis Ende März 2020 aus. Zum 1. April 2020 wurde Mikolaj Pogorzelski als sein Amtsnachfolger zum Notar in Solingen ernannt.
Die Notare Langenbruch und Dr. Haarhaus haben sich 1961 zu einer Sozietät zusammengeschlossen. Nach dem Ausscheiden von Notar Langenbruch bestand die Sozietät zwischen den Notaren Dr. Petzoldt und Dr. Haarhaus. Ihre Amtsnachfolger, die Notare Ulbrich und Manstein führten die Sozietät fast ein Vierteljahrhundert erfolgreich fort. Seit dem Ausscheiden von Notar Manstein wurde die Sozietät zunächst zwischen den Notaren Ulbrich und Pogorzelski fortgesetzt und seit April 2026 von den Notaren Pogorzelski und Dr. Maibaum weitergeführt.
Die Räumlichkeiten der Sozietät waren zunächst in der Hauptstraße und anschließend in der Mummstraße. Seit 1991 befand sich das Notariat in der Goerdelerstraße 66. Im März 2026 zogen die Notare in die neuen und modernen Räumlichkeiten im Dycker Feld 72.
Sämtliche Erbverträge der genannten Notare seit dem Jahr 1920 und alle sonstigen notariellen Urkunden ab dem Jahr 1956 der Amtsvorgänger werden im Notariat verwahrt.