
Gesellschaftsrecht
Ein Unternehmer muss nicht nur „die Zahlen“ im Blick haben, sondern auch das Recht.
Die rechtssichere Gründung und Führung eines Unternehmens, die reibungslose Durchführung wichtiger Strukturveränderungen wie beispielsweise einer Sitzverlegung oder Kapitalerhöhung oder die Planung der Unternehmensnachfolge machen regelmäßig qualifizierte Rechtsberatung erforderlich. In vielen gesellschaftsrechtlichen Angelegenheiten schreibt das Gesetz zum Schutz der Beteiligten und des Rechtsverkehrs, aber auch zu Dokumentationszwecken, ohnehin die notarielle Beurkundung oder Beglaubigung vor.
Wir stehen Ihnen gerne bei allen rechtlichen Fragen rund um das Gesellschaftsrecht zur Verfügung. Wir arbeiten dabei gerne auch mit den Rechtsabteilungen der Unternehmen oder mit den die Gesellschaft betreuenden Rechtsanwälten und Steuerberatern zusammen.
Im Bereich des Gesellschaftsrechtes umfasst die notarielle Beratungs- und Beurkundungstätigkeit vor allem folgende Rechtsformen:
- Kommanditistengesellschaft (KG)
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
- Aktiengesellschaft (AG)
Schwerpunkte der notariellen Beratungstätigkeit bilden neben der Unternehmensgründung:
- Unternehmenskauf
- Unternehmensnachfolge