Erbrecht

Zu Lebzeiten versuchen wir unser Vermögen zu mehren und für die Familie zu erhalten. Für die Zeit nach dem Tod sorgen hingegen nur die Wenigsten ausreichend vor.

Dies kann Streitigkeiten in der Familie, teure Gerichtsverhandlungen und den Zerfall des Vermögens zur Folge haben. Nicht zuletzt gilt es hierbei, steuerliche Aspekte zu bedenken. Durch erbrechtliche Regelungen oder Vermögensübertragungen zu Lebzeiten werden Streitigkeiten vermieden und Kosten gespart.

Die gesetzliche Erbfolge entspricht häufig nicht den individuellen Vorstellungen der Beteiligten. Individuelle erbrechtliche Regelungen durch Testament oder Erbvertrag können die Entstehung streitanfälliger Erbengemeinschaften vermeiden und die Vermögensverteilung konkret an die Wünsche des Erblassers anpassen. Ein notarielles Testament oder ein notarieller Erbvertrag führen im Regelfall zum Wegfall des Erfordernisses eines Erbscheins. Im Todesfall werden hierdurch Kosten und Zeit gespart. Deutsche, die im Ausland leben, sollten zudem über eine Rechtswahl zugunsten des deutschen Erbrechts nachdenken. Neue Herausforderungen stellt die Digitalisierung in allen Lebensbereichen. Auch den digitalen Nachlass sollte man daher zeitnah regeln. Die vielfältigen Möglichkeiten erbrechtlicher Regelungen erläutern die Notare gerne persönlich in einem ausführlichen Beratungsgespräch.
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Mitunter kann es sinnvoll sein, einzelne Vermögenswerte bereits zu Lebzeiten auf die nachfolgende Generation zu übertragen (sog. vorweggenommene Erbfolge). Neben dem Bereich der Unternehmensnachfolge kommt dabei der Überlassung von Grundeigentum eine erhebliche Bedeutung zu. Durch eine solche Übertragung können nicht zuletzt steuerliche Freibeträge optimal genutzt und Pflichtteilsansprüche Dritter reduziert werden.

Bei der Frage, ob eine Übertragung zu Lebzeiten in Betracht kommt, sind die damit verbundenen Vor- und Nachteile sorgfältig abzuwägen und bedürfen eingehender rechtlicher Beratung. Werden Vermögenswerte überlassen, ist die Möglichkeit einer Absicherung des Übergebers, etwa in Form eines Nießbrauchs oder eines Wohnungsrechts, zu empfehlen.